Tourismusverein Rostock & Warnemünde e.V.

Aktuell

Beschlussfassung zur Kurabgabesatzung vertagt und in die Ausschüsse verwiesen

27.04.2023

Nun gilt es in Zusammenarbeit mit der Tourismuszentrale eine tragfähige Fassung zu erarbeiten.

 

Auszug:

Gemeinsame Stellungnahme zur Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur

Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem die Beschlussfassung zur Kurabgabesatzung am 29.03.2023 auf Hinwirken vieler

von der Tagesordnung der Sitzung der Rostocker Bürgerschaft genommen wurde, sind wir

gemeinsam mit Verbänden, Unternehmen und weiteren Partnern in den intensiven Austausch

gegangen. Grundsätzlich bedauern wir sehr, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in

Vorbereitung dieser so wichtigen Angelegenheit nicht schon rechtzeitig die Kommunikation mit

den Partnern vor Ort gesucht hat.

So ist ein Entwurf entstanden, der von den Tourismus-Akteuren, dem Einzelhandel und

weiteren Wirtschaftskreisen der Stadt in dieser Form nicht akzeptiert werden kann.

Gemeinsam hätte ein innovatives, gemeinsam getragenes Modell erarbeitet werden können.

Dies ist leider nicht erfolgt.

Nach Sichtung der zur Beschlussfassung stehenden Kurabgabesatzung in verschiedenen

Gremien der Unterzeichner, möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

ÖPNV – Pauschale

Zur Steigerung der Reisequalität in unserer Tourismusregion, der Entzerrung der

Verkehrsströme, der potenziellen Staugefahr an An- und Abreisetagen (Bettenwechsel), aber

auch im Sinne der Nachhaltigkeit ist der grundsätzliche Gedanke einer Refinanzierung des

ÖPNV im Gesamtnetz des VVW zu begrüßen. Bereits in der Stellungnahme der IHK zu

Rostock zum Mobilitätsplan Zukunft (MOPZ) vom 30. Januar 2017 wurde eine fehlende

Analyse des vorhandenen Verkehrsnetzes und der Verkehrsangebote sowie die Entwicklung

der Verkehrsmengen bemängelt. Auch Ableitungen aus der Tourismusentwicklung fehlten

gänzlich. Auch heute fehlt es noch immer an Kenntnis über Daten, was die Auslastung der

vorhandenen Verkehrsmittel betrifft. In Verbindung mit dem nun eingeführten 49 €-Ticket, wo

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ebenfalls noch unklar ist, wie viele Touristen dies nutzen werden, ist die Einführung einer

Pauschale für den ÖPNV, auch unter Berücksichtigung der nicht inkludierten Verkehrsmittel

wie den Fähren oder der Molli, in Höhe von 1,45 EUR den Gästen, die z.B. das 49 €-Ticket

nutzen, nicht vermittelbar.

Wir fordern daher eine Verschiebung der Einführung einer solchen Pauschale und

gleichermaßen die Erhebung relevanter Daten durch die Verkehrsbetriebe, um dann eine neue

Kalkulation unter Berücksichtigung des Nutzerverhaltens vornehmen zu können. Da die

Pauschale für die Stadt nur ein durchlaufender Posten sein sollte, dürfte einer Verschiebung

nichts entgegenstehen.

Befreiungen/Ermäßigungen

Die derzeit gültige Kurabgabesatzung sieht vor, dass Kinder bis 16 Jahre sowie Menschen mit

einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 % sowie deren Begleitperson keine

Kurabgabe zahlen.

Mit der neuen Tourismuskonzeption für die Hansestadt werden Familien als Hauptzielgruppe

in den Fokus gestellt. Die nun geplante Befreiung nur bis zum 5. Lebensjahr und keinerlei

Möglichkeit der Befreiung von schwerbehinderten Menschen stellt für uns eine massive

Verschlechterung sowie einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Destinationen dar und

steht im Widerspruch zur angedachten Zielgruppenbearbeitung der Tourismuskonzeption.

Auch der ermäßigte Satz soll nur noch bis zu einem Alter von maximal 14 Jahren bzw. einem

Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 % möglich sein und ist somit ebenso

widersprüchlich.

Wir fordern daher die Beibehaltung der bisherigen Regelung.

Berechnung Kurabgabe bei An- und Abreise

Eine Berechnung der Kurabgabe für den An- und Abreisetag als zwei Aufenthaltstage mit dem

vollen Satz, mag rechtlich zwar begründbar sein, ist für uns aber nicht verhältnismäßig und so

nicht akzeptabel. Die gastseitige Belastung würde sich so um ca. 230 Prozent für ein und

dieselbe Leistung erhöhen.

Nach der nun zu beschließenden Regelung sollen auch Tages-Reisende (z.B. Radwanderer

oder Veranstaltungsgäste aus privatem Anlass) mit bspw. einer einzigen Übernachtung

(Anreise ab 15 Uhr, Abreise bis 10 Uhr, Kosten 7,40 EUR p.P.), Wochenendausflügler

(Übernachtung Freitag-Sonntag, Kosten 11,10 EUR p.P.), ggf. aber auch Touristen auf

Durchreise, eine Kurabgabe für jeden einzelnen Tag zahlen.

Wir fordern daher die Beibehaltung der aktuellen Regelung mit der jeweils hälftigen Kurabgabe

für den Anreise- bzw. Abreisetag.

Saisonalität

Vergleichbar mit anderen Kommunen sollte die ganzjährige Kurabgabe mit unterschiedlichen

Beiträgen in der Haupt- und Nebensaison gestaffelt werden. Das touristische Angebot in der

Nebensaison ist nicht vergleichbar mit dem in der Hauptsaison. Auch weitere Kosten, z.B. für

die Strandbewirtschaftung dürften sich hier saisonbedingt unterscheiden. Die Mehreinnahmen

in der Hauptsaison könnten somit einen ermäßigten Beitrag in der Nebensaison ermöglichen

und ausgleichen. Die Attraktivität der Nebensaison würde somit nicht beeinträchtigt werden.

Tagestouristen, Kreuzfahrtgäste sowie touristisches Angebot

Es ist fraglich, für welches touristische Angebot die Gäste außerhalb von Warnemünde als

Tagesgäste Kurabgabe zahlen sollen. Der Mehrwert, den ein vermeintlicher Tourismusort

beim Gast suggeriert, ist als solches im Stadtgebiet nicht erkennbar. Welche touristischen

Leistungen sollen hier zu Erholungszwecken nutzbar sein? Welche Leistungen sollen

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entwickelt werden? Die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Bedürfnisanlagen kann hier nicht

das Angebot und die Zielstellung sein, zumal in diesem Bereich ca. 600.000 Euro lediglich auf

die Tourismuszentrale und damit in die Kalkulation der Kurabgabe „verlagert“ werden. Hiermit

werden aber keine „touristischen Mehrwerte“ geschaffen.

Es mangelt in der Satzung an klar formulierten touristischen Angeboten, die dem Gast konkret

und idealerweise zusätzlich gemacht werden. Ein entsprechendes Konzept, auch zur

Mittelverwendung, liegt nicht vor. Es fehlt die Benennung der konkreten Punkte für die

Mehraufwendungen zum quantitativ bzw. qualitativ messbaren Mehrwert für den Gast. Wir

fordern das explizite Aufzeigen des gastseitigen Mehrwertes.

Die Satzung in ihrer jetzt angedachten Form besagt, dass nach § 2 Abs. 2 „die Kurabgabe

unabhängig davon zu zahlen ist, ob und in welchem Umfang die Angebote (…) tatsächlich

genutzt bzw. in Anspruch genommen werden.“ Das bedeutet, dass der Gast abgabepflichtig

ist, sobald nur die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Leistung besteht. Dies steht im

Widerspruch mit den Aufgaben, die die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Oberzentrum

zu erfüllen hat. Oberzentren dienen der Deckung der Grundversorgung, des langfristigen, d. h.

„gehobenen“ sowie des „spezialisierten, höheren“ Bedarfs. Hierzu zählen z. B. Hochschulen,

spezialisierte Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, Theater/Opernhäuser und

Sportstadien usw.

Wir sind in großer Sorge und sehen eine massive Gefahr, dass die Attraktivität und Stellung

der Innenstadt wie auch anderer Stadtteile weiter geschwächt wird. Einkaufswillige Gäste,

Einheimische aus der Region usw. müssen nach dem jetzigen Wortlaut, d.h. bezogen auf die

„Möglichkeit“, ebenso Kurabgabe zahlen, auch wenn sie nur zu Einkaufszwecken in der Stadt

sind. Die Entscheidung, mit Blick auf die Höhe der Kurabgabe, der Parkgebühren etc. dann

doch in Einkaufsmöglichkeiten im Landkreis und konkurrierenden Oberzentren auszuweichen,

ist für Gäste und Besucher ein leichtes und stellt eine große Bedrohung dar. Die fehlenden

Einnahmen werden sich perspektivisch auch auf die Erlöse aus Gewerbesteuer usw.

auswirken und haben somit direkte Auswirkung auf den städtischen Haushalt.

Auch muss es möglich sein, Verwandte und Bekannte besuchen zu können, ohne

kurabgabepflichtig zu werden. Hier sollte explizit auf den sozialen Aspekt geschaut werden.

Besuche in Kranken- und Pflegeeinrichtungen allein, sind zwar nicht abgabepflichtig, dennoch

besteht für die Besucher lt. Satzung die Möglichkeit eine touristische Leistung in Anspruch zu

nehmen.

Die Satzung sollte inhaltlich mindestens dahingehend verändert werden, dass eine Kurabgabe

nur und ausschließlich dann erhoben werden darf, wenn der Aufenthalt zu Kur- und

Erholungszwecken dient und nicht nur die Möglichkeit der Inanspruchnahme besteht.

Gäste, die in Rostock eine Kurabgabe entrichtet haben und einen Ausflug in den Landkreis,

z.B. nach Kühlungsborn unternehmen, müssen dort erneut Kurabgabe zahlen. Diese

Doppelbelastung sollte abgeschafft und die Region als touristische Destinationen mit

einheitlichen Regelungen betrachtet werden, um auch das Ansehen der Region bei den

Gästen nicht dauerhaft negativ zu prägen.

Da hier insgesamt großes Unverständnis in der Ausgestaltung besteht, fordern wir auch

diesen Punkt zu verschieben, um möglichst gemeinsam mit dem Land ein

regionsübergreifendes Modell zu erarbeiten.

Schaffung technischer Voraussetzungen

Laut Aussage der Tourismuszentrale Rostock-Warnemünde sollen die Strukturen zur

Erfassung der Tagesgäste sukzessive erweitert werden. Denkbar seien

„Kurabgabeautomaten, Kombination mit Parkautomaten und Parking-Apps sowie digitale

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Kaufmöglichkeiten“. Eine solche Aussage ist nicht akzeptabel. Die zur Erhebung notwendige

Ausstattung (Software, Automaten etc.) müssen vor Beginn einer etwaigen Abgabepflicht

vollständig und funktionsfähig zur Verfügung stehen. Die Satzung beschreibt in § 10 (2) VII.,

dass Quartiergeber verpflichtet sind, „das von der Stadt vorgegebene elektronische

Meldeverfahren zu nutzen. Die Meldung hat innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des

Gastes zu erfolgen“. Hierbei sollte zwingend darauf geachtet werden, dass nicht ein neues

System in den Unternehmen implementiert werden muss, sondern Schnittstellen zu

vorhandenen Datenerfassungssystemen genutzt werden. Der Aufwand für die Betriebe unter

Berücksichtigung des fortwährenden Arbeitskräftemangels, stellt eine massive Mehrbelastung

und einen daraus resultierenden Qualitätsverlust dar, da durch diese bürokratischen Hürden

Zeit für andere Tätigkeiten verloren geht. Viele Unternehmen haben in den vergangenen

Jahren, nicht zuletzt zur Vermeidung von Kontakten, Prozesse, gerade beim Check-In und

Check-Out, auf digitale Lösungen umgestellt und hier auch entsprechend investiert. Die

Erwartung einer digitalen, nachhaltigen Lösung ist auch beim Gast vorhanden und muss auch

so umsetzbar sein. Die bisher veranschlagten Ausgleichszahlungen dürften perspektivisch

ebenfalls nicht mehr im Verhältnis stehen.

Widerspruch zur bestehenden Bäderverkaufsverordnung

Warnemünde hat als prädikatisierter Ort in der aktuell gültigen Bäderverkaufsverordnung die

Möglichkeit der Sonntagsöffnung innerhalb der darin geregelten Saisonzeit. Diesen

Wettbewerbsvorteil können alle anderen Stadtteile der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

nicht nutzen. Mit der Prädikatisierung als Tourismusort sollte dies perspektivisch auch für das

gesamte Stadtgebiet möglich sein.

Alles in allem bitten wir um eine erneute Verschiebung des Bürgerschaftsbeschlusses wegen

dringend notwendiger Überarbeitung und bieten gleichzeitig im Prozess weiterhin unsere

Unterstützung an, um letztendlich eine vertretbare, aber auch praktikable Regelung finden zu

können.

 

 

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