Tourismusverein Rostock & Warnemünde e.V.

Aktuell

Konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der neuen Tourismus- und Veranstaltungsorganisation

28.08.2026

Der Tourismusverein Rostock & Warnemünde e. V. unterstützt die geplante Neuorganisation des Tourismus- und Veranstaltungsmanagements weiterhin ausdrücklich. Mit unserer Stellungnahme vom 25.August 2026 haben wir die aus unserer Sicht noch offenen Punkte benannt. Ergänzend möchten wir nun konkrete Vorschläge für die weitere Ausgestaltung der neuen Struktur unterbreiten.

Unser Ziel ist nicht, die grundsätzliche Organisationsentscheidung erneut infrage zu stellen. Vielmehr möchten wir dazu beitragen, die Beteiligung der Tourismuswirtschaft sowie die Schnittstellen zwischen neuer Gesellschaft, Verwaltung und Politik klar und dauerhaft zu regeln.

1. Klare Verantwortung für Tourismus innerhalb der Stadtverwaltung

Das Feinkonzept verankert den Tourismusbeauftragten in der neuen Gesellschaft und beschreibt ihn als zentrale Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik, Tourismuswirtschaft und Gesellschaft. Damit bleibt aus unserer Sicht jedoch eine wichtige Gegenstelle offen: Wer trägt innerhalb der Kernverwaltung die Verantwortung für das Thema Tourismus?

Zahlreiche für den Tourismus wesentliche Entscheidungen bleiben auch künftig in der Verwaltung - etwa zu Infrastruktur, Verkehr, öffentlichen Räumen, Stadtentwicklung, Kur- und Seebadwesen oder Genehmigungsverfahren. Deshalb braucht es dort eine klar benannte Zuständigkeit mit einem verbindlichen Mandat. Diese Funktion sollte tourismusrelevante Themen innerhalb der Verwaltung bündeln und gemeinsam mit dem Tourismusbeauftragten die Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik, neuer Gesellschaft und Tourismuswirtschaft sichern.

2. Tourismusausschuss als eigenen Fachausschuss erhalten

Der bisherige Tourismusausschuss ist zugleich Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde. Mit dem Wegfall des Eigenbetriebes sieht die Beschlussvorlage auch die Auflösung dieses Betriebsausschusses vor; die touristischen Belange sollen künftig durch den Wirtschafts- und Vergabeausschuss beraten werden.

Wir schlagen vor, nach Auflösung des Eigenbetriebes einen eigenständigen Tourismusausschuss der Bürgerschaft als zuständigen Fachausschuss für Tourismus und für die fachlich-strategische Begleitung der neuen Gesellschaft beizubehalten. Die neue Gesellschaft bündelt künftig Destinationsmanagement, Tourismus- und Eventmarketing, Vertrieb, Veranstaltungsmanagement und weitere operative Aufgaben. Diese Aufgabenbreite ist aus unserer Sicht zu komplex, um die Gesellschaft zusätzlich dem breit aufgestellten Wirtschafts- und Vergabeausschuss als fachlich zuständigem Ausschuss zuzuordnen.

Die touristischen und strategischen Angelegenheiten der neuen Gesellschaft sollten deshalb dem Tourismusausschuss zugeordnet werden. Vergabe-, Finanz- oder Beteiligungsfragen können dort verbleiben, wo dies aufgrund der jeweiligen Zuständigkeiten erforderlich ist. Damit bliebe zugleich eine direkte politische Schnittstelle zwischen Tourismuswirtschaft und der entscheidenden Bürgerschaft erhalten.

3. Fachbeirat Tourismus breit und fachlich besetzen

Der Fachbeirat Tourismus sollte die unterschiedlichen Bereiche der touristischen Wertschöpfung abbilden und bewusst ohne politische Vertreter besetzt werden. Die politische Ebene wäre über den Tourismusausschuss klar und dauerhaft angebunden.

Wir schlagen insbesondere folgende Besetzung vor:

  • ein vom Tourismusverein Rostock & Warnemünde e. V. entsandter Vertreter als branchenübergreifende Stimme der Mitgliedschaft,
  • ein Vertreter der Business-, Stadt- und Tagungshotellerie,
  • ein Vertreter aus dem Segment Ferien- und Urlaubstourismus (Ferienhotellerie, Ferienwohnungsmarkt oder Camping),
  • ein Vertreter des DEHOGA-Regionalverbandes Rostock für Gastronomie, Clubs, Diskotheken und weitere gastgewerbliche Betriebe,
  • ein Vertreter des Stadtmarketings,
  • ein Vertreter aus dem Kulturbereich, z. B. Theater, Kunsthalle oder vergleichbare Einrichtungen,
  • ein Vertreter der Kreuzschifffahrt,
  • ein Vertreter des Hafens/Rostock Port,
  • ein Vertreter des Zoo Rostock,
  • ein Vertreter des Einzelhandels,
  • ein Vertreter des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern als Schnittstelle zur landesweiten Tourismusentwicklung und -vermarktung,
  • ein Vertreter des Maritimen Rates Rostock,
  • ein vom Fachbeirat Veranstaltungen entsandter Vertreter.

Die ersten drei Sitze bilden bewusst unterschiedliche Perspektiven ab: die branchenübergreifenden Interessen der Vereinsmitglieder, die Anforderungen der Business-, Stadt- und Tagungshotellerie sowie die Belange des Ferien- und Urlaubstourismus. Der DEHOGA-Regionalverband ergänzt diese Perspektiven insbesondere um Gastronomie und Nachtgastronomie; die weiteren Sitze bilden zusätzliche für Rostock wesentliche Bereiche der touristischen Wertschöpfung ab.

Die im Feinkonzept vorgesehene Begrenzung auf acht Mitglieder sollte dabei nicht ausschlaggebend sein. Entscheidend ist eine ausgewogene Repräsentation der für die Destination wichtigen Bereiche. Die benannten Organisationen sollten ihre Vertreter selbst entsenden. Für Sitze ohne feste Verbandszuordnung sollte ein transparentes Vorschlagsverfahren aus der jeweiligen Branche vorgesehen werden. Eine Auswahl oder Berufung durch die Geschäftsführung der neuen Gesellschaft sollte nicht erfolgen; soweit eine formale Berufung erforderlich ist, sollte diese durch die Gesellschafterversammlung erfolgen.

4. Tourismus und Veranstaltungen in beiden Beiräten miteinander verzahnen

Wenn Tourismus und Veranstaltungen künftig bewusst in einer gemeinsamen Gesellschaft organisiert werden, sollte sich diese Verbindung auch in den Beteiligungsstrukturen widerspiegeln.

Der Fachbeirat Veranstaltungen sollte einen Vertreter in den Fachbeirat Tourismus entsenden. Umgekehrt sollte der Fachbeirat Tourismus einen Vertreter in den Fachbeirat Veranstaltungen entsenden. So ist die gegenseitige Beteiligung beider Bereiche institutionell gesichert.

Damit werden Tourismus und Veranstaltungen dauerhaft miteinander verzahnt und neue voneinander getrennte fachliche Strukturen innerhalb der gemeinsamen Gesellschaft vermieden.

5. Beteiligung bei tourismusrelevanten Schlüsselpositionen

Mit der grundsätzlich vorgesehenen Organisationsstruktur können wir uns einverstanden erklären. Bei der Auswahl zentraler tourismusrelevanter Führungskräfte sollte die Tourismuswirtschaft jedoch verbindlich beteiligt werden. Dies betrifft insbesondere die Position des Tourismusbeauftragten und weitere für die touristische Entwicklung entscheidende Leitungsfunktionen.

Wir schlagen vor, dem Fachbeirat Tourismus im Auswahlverfahren ein Anhörungs- und Beteiligungsrecht einzuräumen. Die formale Personalentscheidung bleibt selbstverständlich bei den hierfür zuständigen Organen. Die Beteiligung des Fachbeirates stellt sicher, dass bei diesen für die Destination wichtigen Personalentscheidungen auch touristische Fachkompetenz einbezogen wird.

6. Namensfindungsprozess jetzt beginnen

Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Gesellschaft zunächst weiterhin unter der Firmierung „inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events“ auftritt und im Rahmen der Organisations- und Leitbildentwicklung einen Vorschlag für einen zukünftigen Namen erarbeitet. Gleichzeitig ist der organisatorische Start unter einheitlicher Führung zum 1. Januar 2027 vorgesehen.

Aus unserer Sicht muss der Namensfindungsprozess deshalb jetzt beginnen und mit dem organisatorischen Start der neuen Gesellschaft am 1. Januar 2027 abgeschlossen sein.

Die neue Organisation sollte vom ersten Tag an unter ihrem zukünftigen Namen und mit einer gemeinsamen Identität auftreten. Eine spätere Umfirmierung würde den gewünschten Neustart unnötig erschweren und den Außenauftritt gegenüber Gästen, Partnern und Tourismuswirtschaft verzögern.

Der Tourismusverein favorisiert weiterhin „Visit Rostock“ als Namen beziehungsweise als Grundlage für die zukünftige Firmierung. Der Name ist kurz, international verständlich und stellt die Destination eindeutig in den Mittelpunkt. Die konkrete gesellschafts-, marken- und namensrechtliche Ausgestaltung ist im weiteren Verfahren zu prüfen.

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